Ab 1. April ist eine neue COVID-19-Verordnung in Kraft getreten, die für Wien (bis 10.4.), Niederösterreich und das Burgenland (bis 6.4.) Verschärfungen vorsieht. Es gelten ab sofort die bekannten Ausgangsbeschränkungen nun ganztägig. Für den Sport sind folgende Grundsätze anzuwenden:
Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit der/dem LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden.
Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit und auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten sind vorerst untersagt.
Sportstätten im Freien dürfen weiter betreten werden.
Auch Spitzensport ist weiter uneingeschränkt möglich.