Auf Basis der Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 14. September gibt es für das Judotraining eine Reihe von Neuerungen – die wichtigsten sind:
- Trainingseinheiten dürfen (in geschlossenen Räumen) mit maximal 50 Personen abgehalten werden. Für draußen gilt die Zahl 100.
- Bei Betreten von geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden (außer bei der Sportausübung selbst).
- Wettkämpfe können (in Hallen) mit bis zu 50 Personen abgehalten werden, im Freien mit bis zu 100 Personen.
Von jeglichen Judo-Aktivitäten im Ausland wird – aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage – abgeraten.
Nach aktuellem Stand gibt es bundesweit keine weiteren Einschränkungen des Sportbetriebes. Derzeit hat eine Gelb- oder Orange-Schaltung der Corona-Ampel keine zusätzlichen Auswirkungen (aufgrund des vorliegenden ÖJV-Präventiv-Konzeptes).