Die mit Ostersamstag in Kraft getretene neue COVID-19-Bundesverordnung bringt erwartungsgemäß weitere Erleichterungen.
- Ab sofort gibt es in keinem Bundesland mehr Einschränkungen für die Sportausübung.
- Für Sport-Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen sind verpflichtend ein/eine Covid-19-Beauftragte/-r und ein detailliertes Präventionskonzept erforderlich.
- Das Tragen einer FFP-2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten (außer beim Training selber) wird empfohlen. Das gilt auch für das Erheben der Kontaktdaten der Trainings- bzw. WettkampfteilnehmerInnen.
Link zur aktuellen Bundesverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_156/BGBLA_2022_II_156.html
ACHTUNG: Bei den Österreichischen Unter-16- und Unter-21-Meisterschaften in Wien (23./24.4., Kurt-Kucera-Halle, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien) gelten die in der Ausschreibung angeführten Regeln – sprich: Test-Pflicht im Vorfeld und FFP2-Maskenpflicht.