Der Ehrensenat besteht aus Judoka, die mindestens den 7. Dangrad haben, das 60. Lebensjahr vollendet haben und keine leitende Funktion im ÖJV oder Landesverband ausüben. Die Mitglieder werden vom Vorstand des Österreichischen Judoverbands ernannt.
Zu den Aufgaben des Ehrensenats zählen:
- Die Beurteilung von Graduierungsansuchen für den 6. Dan und höher.
- die Beurteilung von sonstigen Ehrungen.
- die Beratung des Vorstands in anderen Angelegenheiten.
- die Verhängung und der Vollzug von Strafen im Rahmen des Disziplinarstatuts aufgrund unehrenhafter oder statutenwidriger Handlungen, die gegen das Ansehen und die Interessen des Judosportes oder des ÖJV oder seiner Mitglieder gerichtet sind.